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Hund verursacht Unfall - Nicht immer haftet der Halter   Im zugrunde liegenden Fall war eine Hundehüterin mit dem Hund ihres Bekannten unterwegs. Der Hund riss sich plötzlich ohne ersichtlichen Grund von der Leine los. Die „Hundesitterin“ lief hinter dem Hund her. Ein Autofahrer musste ausweichen, um weder Mensch noch Hund zu gefährden. Zum Sach-Schaden von 5.000 Euro kam es, als ein weiteres Auto das ausweichende Auto überholen wollte. Die Hundehaftpflichtversicherung weigerte sich zunächst, den Schaden zu begleichen und begründete ihre Entscheidung damit, dass das Auto angesichts des über die Straße laufenden Hundes nicht hätte überholen dürfen. Details...

Mit dem Hund in den Urlaub Richtige Vorbereitung schützt   Im Gegensatz zu den meisten Katzen freut sich der Hund, wenn er im Urlaub mit dabei sein darf. Und das ist gut so, da er eher personen- als ortsbezogen ist wie die Katze. Dennoch bittet TASSO, Europas größtes Haustierzentralregister, Tierbesitzer einige Dinge vor Reiseantritt zu bedenken: Für Reisen in die Länder der Europäischen Union ist der blaue EU-Heimtierausweis und eine Chippung vorgeschrieben. Außerdem muss das Tier die notwendigen Schutzimpfungen, die auch nur einen gewissen Zeitraum zurückliegen dürfen, haben. Ist der Impfschutz abgelaufen, kann es passieren, dass man an der Grenze zurückgewiesen wird. Vor Reiseantritt also besser den Tierarzt fragen. Zum Schutz des Tieres ist es ratsam, während des ganzen Urlaubs die SOS-Halsbandplakette von TASSO ans Halsband zu machen und eine Telefonnummer vom Urlaubsort oder die Handynummer bei TASSO zu hinterlassen. Gerade im Ausland ist eine Rückvermittlung schwierig. Im Verlustfall kann so schnell gehandelt werden. Wenig bekannt ist, wie dramatisch sich die Wärmeentwicklung in einem geschlossenen Auto auf den Hund auswirken kann. Selbst bei nur 20 Grad Celsius heizt sich das Auto in der Sonne in wenigen Minuten so stark auf, dass es für den Vierbeiner lebensbedrohlich werden kann. Leider gibt es jedes Jahr viele tote Hunde aus Unwissenheit des Besitzers. Details...

So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie ein Tier finden Viele Menschen die ein offensichtlich entlaufenes Tier finden, haben Mitleid und behalten das Tier in guter Absicht. Dabei unterliegt auch ein vermisstes Tier dem Fundrecht und muss wie andere Fundgegenstände unverzüglich bei der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet werden. Im Ernstfall droht ansonsten eine Anzeige wegen Unterschlagung einer Fundsache. Ist das Tier bei TASSO gemeldet, kann man davon ausgehen, dass der Besitzer auch ermittelt werden kann. Wie geht man also am besten vor, wenn man ein Tier findet? “Wenn das Tier zutraulich ist, überprüfen Sie bitte zunächst, ob es eine SOS-Halsbandplakette von TASSO trägt. Details...



Chip oder Tätowierung? Hauptsache gekennzeichnet und registriert!   Wofür man sich als Tierarzt, Züchter oder Tierhalter bei der Kennzeichnung von Haustieren entscheidet, ist wohl eher Ansichtssache, als eine Frage der sachlichen Begründung. Es gibt Vor- und Nachteile für beide Methoden. Die Züchter bevorzugen nach wie vor die Tätowierung, wohingegen es in den Tierarzt-Praxen immer mehr Usus ist, zu chippen. 2012 wird das Chippen für Reisen ins europäische Ausland allerdings Pflicht, so dass mit einem weiteren Anstieg der gechippten Tiere zu rechnen sein dürfte. Details...

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Nicht immer haftet der Halter

 

Im zugrunde liegenden Fall war eine Hundehüterin mit dem Hund ihres Bekannten unterwegs. Der Hund riss sich plötzlich ohne ersichtlichen Grund von der Leine los. Die „Hundesitterin“ lief hinter dem Hund her. Ein Autofahrer musste ausweichen, um weder Mensch noch Hund zu gefährden. Zum Sach-Schaden von 5.000 Euro kam es, als ein weiteres Auto das ausweichende Auto überholen wollte. Die Hundehaftpflichtversicherung weigerte sich zunächst, den Schaden zu begleichen und begründete ihre Entscheidung damit, dass das Auto angesichts des über die Straße laufenden Hundes nicht hätte überholen dürfen.

Das Landgericht Coburg entschied zu Gunsten der Hundehalterin; die Versicherung muss den Schaden bezahlen. (Az 22O 283/07).

Begründung: Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass sich ein Hund unvermittelt losreißt, zumal er ordnungsgemäß angeleint war. Auch waren die Autos nicht zu schnell unterwegs. Der Unfall hätte laut Auffassung des Gerichtes nicht vermieden werden können. „Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung ist, die manche Tierhalter leider immer noch lieber sparen möchten.“, so Andrea Thümmel von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Außerdem muss überprüft werden, ob im Versicherungsschutz auch der Tierhüter mit eingeschlossen ist.“, so Thümmel weiter

 

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