Grundsätzliches zur Haltung eines Hundes.Der Mietvertrag erlaubt ausdrücklich eine Hundehaltung. Sicherheitshalber lässt man sich die Erlaubnis schriftlich vom Vermieter/den Miteigentümern geben.
Die Größe der Wohnung passt zur Größe des Hundes. Ein Bernhardiner wird in einem 1-Zimmer-Appartement nicht glücklich.
Der Halter/die Familie hat ausreichend Zeit für Beschäftigung: Spaziergänge, Pflege, Erziehung und Zuwendung. Durchschnittlich zwei bis drei Stunden am Tage sollte man schon investieren können, um sich aktiv mit dem Hund zu beschäftigen.
Ein Hund macht Schmutz und auch mal was kaputt (vor allem Welpen). Penible Hausfrauen und Inhaber teurer Designerwohnungen, sollten sich darüber klar sein, dass sich ihr Leben mit der Anschaffung eines Hundes grundlegend ändern wird. Ist dies nicht vorstellbar, sollte man eine Hundehaltung erst gar nicht in Erwägung ziehen.
Die Urlaubsfrage sollte im Voraus geklärt sein. Soll der Hund mit in die Ferien ist die Auswahl des Ferienziels stark eingeschränkt, an den meisten Stränden und Badeseen in typischen Urlaubsgebieten herrscht absolutes Hundeverbot. Bleibt der Hund zuhause, muss er vernünftig betreut und versorgt werden.
Hundehaltung verursacht regelmäßig feste Kosten, die finanziell tragbar sein müssen. Für unvorhergesehene tierärztliche Behandlungen sollte man auch regelmäßig etwas zurücklegen können. |
|